Alle Infos im Blickfeld haben – das war die Idee von Google Glass. Die Navigation, ein Video, der Wetterbericht oder die Nachrichten – alles erscheint vor dem Auge ohne Blick auf Smartphone oder Computer. Doch hat die Augmented Reality auch seine Tücken – zum Beispiel den Datenschutz.
Denn was bei Systemen wie der Google Glass nicht außer Acht gelassen werden darf, ist, dass sie die Daten nach wie vor über das Internet und amerikanische Server an ein amerikanisches Unternehmen weiterleiten, das sein Kerngeschäft mit Werbung verdient. Während die Mentalität zu Augmented-Reality-Brillen in den USA wesentlich lockerer ist, standen hierzulande schon die Datenschützer auf dem Plan, bevor es die Brillen überhaupt gab.
Die Unternehmen, hier: Google, könnten mit den Daten etwa standortbasierte und zielgerichtetet Werbung von lokalen Partnern einbleiben – nein, nicht auf das Smartphone-Display, sondern direkt ins Sichtfeld. Ein Pizzageschäft in 300 Metern? Warum nicht gleich mal Appetit auf Pizza machen mit einem tollen Foto und einem 20-Prozent-Gutschein? Der Nutzer wird ausrechenbar. Wohin er geht, wissen die Konzerne längst. Nun können sie das noch genauer ausnutzen und sich das von den teilnehmenden Unternehmen prächtig bezahlen lassen.
Wo Schatten ist, ist auch Licht
Bei allen Nachteilen gibt es aber auch viele Vorteile der Datenbrille, etwa für Paketboten, die direkt den Empfänger identifizieren können. Inwieweit das aber datenschutzrechtlich in Ordnung ist – das wird noch abzuwarten bleiben. Schon 2013 sorgte eine App zur Gesichtserkennung (übrigens von Google mitfinanziert) für große Schlagzeilen.
Auch wir Optiker profitieren nicht nur von den Möglichkeiten der Datenbrille – wie hier beschrieben. Es ist auch unsere Pflicht, uns das Vertrauen unserer Kunden zu verdienen und ihre Daten mit dem größtmöglichen Schutz zu behandeln oder nach abgeschlossener Beratung wieder zu löschen. Nur so kann diese Sparte auch in unserer Branche bald durchstarten.