Google Glass und die neue Datenschutz-Grundverordnung

E-Mails abrufen, Handygespräche führen, Videos im Livestream schauen – und das auf unmittelbarer Augenhöhe, einfach per Sprachbefehl. Das sind nur einige der großen Versprechungen von Google Glass und ähnlichen Ansätzen. Doch die Technologie der smarten Brillen sorgte schon kurz nach dem Launch für Diskussionen, besonders in punkto Datenschutz.

Hemmschwelle zum heimlichen Aufnehmen niedriger

Zum einen fühlten sich Menschen in ihren Persönlichkeitsrechten beeinflusst. Anders als bei einem Smartphone, kann man bei Google Glass zum Beispiel nicht erkennen, ob Menschen heimlich gefilmt oder fotografiert werden. Datenschützer glauben daher, dass bei einer Technologie wie Google Glass die Hemmschwelle zum heimlichen Aufnehmen wesentlich niedriger liegt als bei einem offensichtlicheren Smartphone.

Zum anderen gab es aber auch große Bedenken zur Speicherung und Nutzung der Daten von Google selbst. So könnte Google zum Beispiel biometrische Daten mit Standortdaten und dem Google+-Profil vernetzen und das auch noch in Echtzeit. Die Idee, dass dadurch plötzlich jemand ohne sein eigenes Wissen oder Dazutun von einem Brillen-Träger gescannt und persönliche Daten in Erfahrung gebracht werden, ist – gelinde formuliert – recht beunruhigend.

Wird Google Glass mit der DSGVO in Europa unzulässig?

Angesichts der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 28. Mai 2018 stellt sich daher erneut die Frage: Inwieweit erfüllt Google Glass angesichts der verschärften Regelungen die Anforderungen an Datensicherheit? Wird die cloudbasierte Datenspeicherung über Google gar unzulässig?

Denn zur DSGVO kommen nicht nur neue Regelungen für Cloud-Technologien, sie sind auch strikter. Hier stehen nicht nur die Cloud-Anbieter wie Google, Amazon und Co. in der Pflicht, sondern auch man selbst als Nutzer – schon alleine aus moralischen Gründen.

Wichtige Fragen, die Nutzer sich dabei stellen sollten, sind unter anderem: Werden die Daten weitergegeben? In welcher Form? Kommt der Anbieter der Löschpflicht personalisierter Daten nach?

Eine Hilfe für Verbraucher werden in Zukunft Sicherheitszertifikate bieten, die bestätigen, ob Cloud-Anbieter den DSGVO-Verordnungen entsprechen. Es ist aber auch davon auszugehen, dass wohl nur Cloud-Anbieter mit einem Rechenzentrum innerhalb der EU diesen Standards voll nachkommen werden.

Sicherheit oder nicht? Der Nutzer entscheidet selbst

Außereuropäische Cloud-Anbieter dagegen, wie Google und darüber laufende Anwendungen wie Google Glass, entsprechen nicht oder nur teilweise der DSGVO. Zum Beispiel können Nutzer nicht auf die Löschung ihrer persönlichen Daten vertrauen.

Ob man nun dennoch Anwendungen wie Google Glass nutzen möchte, bleibt letztlich jedem selbst überlassen. Fast. Denn außer der DSGVO regeln auch andere Gesetze die Nutzung von Google Glass. So darf Glass beispielsweise in Deutschland nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden und Privateinrichtungen, von Kinos bis zum Casino, können selbstverständlich auch die Nutzung der Technologie in ihren Räumen verbieten.

Das gilt – ganz nebenbei – wohl auch für die Nachfolgetechnologie von Google Glass, auf die Google bereits einen Patentantrag eingereicht hat: smarte Kontaktlinsen.

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